Willkomen
Das Baustelleninspektorat Freiburg führt alle Kontrollen im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen durch, die in den gesetzlichen und konventionellen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Migrationsrechts, der Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Sozialversicherungen, des öffentlichen Arbeitsmarktes, der entsandten Arbeitnehmer und der Abfall- und Umweltbewirtschaftung vorgesehen sind. Diese Regelung gilt für jedes Unternehmen oder jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen im Bausektor vornehmen.