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Das Anzeigeformular oder die Kontrollanfrage ist ein wertvolles Mittel für das Inspektorat. Es muss vollständig ausgefüllt sein, damit eine Kontrolle vor Ort durchgeführt werden kann.

Das Anzeigeformular oder die Kontrollanfrage ist ein wertvolles Mittel für das Inspektorat. Es muss vollständig ausgefüllt sein, damit eine Kontrolle vor Ort durchgeführt werden kann.

Jegliche Anzeigen im Bereich des Bauwesens im Kanton Freiburg werden berücksichtigt (Baustellen, Renovierungen, Bauänderungen, Erdarbeiten). Sie können uns eine Anzeige zukommen lassen, indem Sie das folgende Anzeigeformular korrekt und vollständig ausfüllen. Die Daten werden anonym und gemäss unserer „Datenschutzerklärung“ behandelt. 

Wir sind nicht die Bauaufsichtsbehörde. Das ICF ist nicht befugt, Probleme im Zusammenhang mit der Einhaltung von Baubewilligungen, der Beeinträchtigung von Grundstücken Dritter, Gerüchen oder Lärmbelästigung durch eine Baustelle zu lösen. Darüber hinaus kann das ICF unter keinen Umständen Nachbarschaftsstreitigkeiten, Zugangsprobleme oder Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Umfeld einer Baustelle beilegen.

All diese Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

 

Das ICF gibt keine Informationen über den weiteren Verlauf der Kontrolle.

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