Unsere Gründung
Von der Vorbereitungsphase des Inspektorats für Baustellen in Freiburg.
Die Vorbereitungsphase
Der Staat Freiburg und die Sozialpartner des Bausektors haben nicht auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gewartet. Mit den Kantonen Genf und Waadt war der Kanton Fribourg Vorläufer in der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Staates sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, hat Ende der neunziger Jahre nach Strukturmöglichkeiten gesucht, nicht nur gegen Schwarzarbeit im Sektor des Bauhauptgewerbes vorzugehen, sondern auch die Anwendung der Gesamtarbeitsverträge auf Baustellen zu kontrollieren und zu überwachen.
Die Tripartite Kommission zur Überwachung der Schwarzarbeit
Nach der strukturellen Einführung des Systems wurde die Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 2000 aufgelöst. Eine Tripartite Kommission, die aus vier Vertretern des Staates, vier Vertretern der Arbeitgeberverbände, vier Vertretern der Arbeitnehmerverbände, einem neutralen Präsidenten und einem Sekretär zusammengesetzt war, wurde geboren. Die Aufgabe dieser Kommission bestand darin, das System zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einzuführen, dessen Entwicklung zu verfolgen und dem Staatsrat Bericht zu erstatten.
Eine Rechtsgrundlage wurde dazu Mitte 2001 verabschiedet. Fast gleichzeitig wurde die Ausbildung des neu eingestellten Inspektors abgeschlossen.
In der Zwischenzeit nahm die Kommission mit anderen Institutionen Kontakt auf, die bereits Überwachungen im Bauhauptgewerbe durchgeführt haben. Insbesondere mit der kantonalen Baukonferenz, die bereits Baustellen kontrollierte bezüglich der korrekten Abfallbewirtschaftung. Auch Paritätische Kommissionen, die Kontrollen der Arbeitsbedingungen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten durchführten, wurden kontaktiert. Für die Realisierung dieser Tätigkeit wurde ein Inspektor eingestellt, der auf Basis der Anzahl Berichte bezahlt wurde. Sehr schnell hat die betroffene Kommission festgestellt, dass bei den verschiedenen Arten von Kontrollen Möglichkeiten für Synergien bestehen. Aus diesem Grund hat die Kommission ab 1. Juni 2001 einen weiteren Inspektor mit einem Pensum zu 40% eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt waren alle Kontrollen unter einem Dach vereint. Alle Akteure handelten unabhängig voneinander und führten die Kontrollen gemäss ihrer eigenen Richtlinien und Vereinbarungen durch.
Zum 1. Januar 2003 wurde die Teilzeitstelle zu einer 100% -Stelle aufgestockt. Ab diesem Zeitpunkt werden Schwarzarbeit-Kontrollen und sonstige Kontrollen von zwei Inspektoren durchgeführt. Im November desselben Jahres erliess der Staatsrat eine Gebührenordnung. Ein Teil der laufenden Kosten konnten somit gedeckt werden.
Anfang 2002 veröffentlichte der Bundesrat eine Botschaft zum künftigen Bundesgesetz über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Angesichts ihres Inhalts zögerte die Kommission, ihre Kontrollstruktur weiterzuentwickeln, da diese in näherer Zukunft angepasst werden müsste. Die Parlamentarier haben zu diesem Zeitpunkt keinen Konsens zu dieser Vorlage gefunden. Weitere 3 Jahre waren erforderlich bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes am 1. Januar 2008.
Die Paritätische Kontrollkommission des Bauhauptgewerbes
Im Verlauf des Jahres 2007, mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kündigte der Staat seinen Rücktritt aus der Tripartiten Kommission an. Ab dem 31. Dezember wurde aus der Tripartiten eine Paritätische Kommission.
Da für die Anwendung des Bundesgesetzes eine kantonale Rechtsgrundlage erforderlich war, legte der Staat mit einer Übergangsverordnung Bestimmungen fest, die durch das künftige Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) übernommen wurde. Ende 2005 folgte dann die Vorlage zur Vernehmlassung. Auf Grund mehrerer Verschiebungen konnte das oben genannte Projekt dem Grossen Rat in vorgesehener Frist nicht unterbreitet werden. Artikel 9 dieser Verordnung sah die Übertragung von Kontrollen im Bausektor an Dritte vor.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die ab 1. Januar 2008 die Paritätische Kontrollkommission des Bauhauptgewerbes (PBK) bilden, erkennen, dass der Status „Kommission“ keine geeignete Rechtsform ist. Deshalb schaffen sie einen Verein im Sinne Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Freiburgische Kontrollverband
Ab dem 1. Januar 2009 übernimmt dieser Verband, genannt „Freiburgischer Kontrollverband“ (FKV), die Kontrollaufgaben der PBK.
Ein weiterer Meilenstein wurde im Jahr 2013 gesetzt. Der Verband wurde neu organisiert und strukturiert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der FKV den Freiburgischen Baumeisterverband mittels Verwaltungsmandat beauftragt, die Inspektoren unter der Leitung des verantwortlichen Sekretärs arbeiten zu lassen. Zukünftig sollte ein Inspektoratsverantwortlicher mit einem Pensum von 100% eingestellt werden. Seine Aufgaben beinhalten unter anderem die Verwaltung des Verbandes und des Personals sowie die Baustellenkontrollen.
2017 überprüfte der Freiburgischer Kontrollverband seine Finanzierung und die generelle Struktur. Nach Überlegungen und Diskussionen der Verantwortlichen wurde beschlossen, Verbesserungsmassnahmen bezüglich der inneren und äusseren Sichtbarkeit des Verbandes zu erarbeiten. Diese erforderten interne Anpassungen, die keine Auswirkungen auf die ihm anvertrauten Mandate hatten. Die grösste gegen aussen sichtbare Veränderung ist die Umbenennung des Verbandes im Jahr 2018.
Der Verband ändert seinen Namen in Baustelleninspektorat Freiburg um eine neue Website wird aufgeschaltet.
Unsere Ziele
Die Durchführung der Baustellenkontrollen im Kanton Freiburg, die im Rahmen der Überwachungsmassnahmen durch unsere Mandanten in Auftrag gegeben wurden.
Das Baustelleninspektorat erhält Leistungsmandate von verschiedenen Partnern. Mit dem Mandat werden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Partner ans Baustelleninspektorat delegiert.
In folgenden Bereichen führen wir Kontrollen durch:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge für schweizerische Unternehmen (GAV)
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge und des Entsendegesetzes (EntG) der ausländischen Dienstleistungserbringer
- Schwarzarbeit (SA)
- Umwelt (die Abfallbewirtschaftung, die Wasserbewirtschaftung und die Luftverschmutzung durch Baumaschinen
- Sicherheit auf den Baustellen
Organigramm
Verwaltungsrat
6 Personen
Der Präsident (neutral)
4 Mitglieder darunter 2 Gewerkschaftsvertreter und 2 Arbeitgebervertreter und der Sekretär (Direktor des Inspektoriats).
Leiter des Inspektorats
Die Inspektoren
Baustellen + Befragungen
Das Verwaltungspersonal
Ermittlungen und Entscheidungen über ausländische Dienstleistungserbringer, verschiedene Verwaltungsaufgaben
Unsere Mitglieder
Die Generalversammlung besteht aus vier Mitgliedern, je zwei Arbeitgebervertreter und Gewerkschaftsvertreter.
Die Mitglieder:
Der 1938 gegründete Freiburgische Baumeisterverband (FBV) vereint über 100 Unternehmen mit fast 3’000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe. Er arbeitet eng mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) zusammen, um die beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu wahren, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Sozial- und Wirtschaftspolitik, die Arbeitssicherheit und die Berufsbildung. Der FFE bietet Dienstleistungen in drei Tätigkeitsbereichen an; Technik, Berufsbildung und Arbeitsmarkt.
Der Arbeitgeberverband des Kantons Freiburg (FAV) verwaltet derzeit 60 Berufsverbände, 16 Sekretariate für überbetriebliche Kurse, verschiedene Lehrlingskommissionen und hat Einsitz in sieben paritätischen Kommissionen. Neben der Frage der verschiedenen Sekretariate sind die Arbeitgebersekretäre in der Lage, alle Fragen zu beantworten, die das Arbeitsrecht, die Wirtschaft und das Sozialwesen betreffen.
Mit 200.000 Mitgliedern ist Unia die grösste Gewerkschaft der Schweiz. Sie deckt fast den gesamten privaten Sektor ab und verhandelt dort die Arbeitsbedingungen und Löhne von über einer Million Menschen.
Unia vertritt die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie setzt moderne Gesamtarbeitsverträge durch, stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzt sich für ein nachhaltiges Modell der sozialen Sicherheit ein. Sie handelt im Namen der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit. Darüber hinaus betreibt Unia die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz.
SYNA ist eine branchenübergreifende Organisation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf nationaler Ebene tätig und parteipolitisch unabhängig ist. Syna steht allen Menschen offen, unabhängig von Nationalität, Religion, Geschlecht, Alter und Beruf.
Aktuell zählen sie über 60‘000 Mitglieder, welche von den 25 Regionalsekretariaten vertreten werden. Sie sind demokratisch organisiert: Die Mitglieder gestalten ihre Gewerkschaft über die Sektionen, den Vorstand, die Delegiertenversammlung und den Kongress mit. Die Rentnerkommission, die Migrationskommission und die Jugendkommission setzen sich für die Interessen und Bedürfnisse unserer älteren, ausländischen und jungen Mitglieder ein.
Unsere Mandanten
Das Baustelleninspektorat Freiburg erhält Dienstleistungsaufträge von verschiedenen Auftraggebern, deren Aufgaben und Befugnisse in Bezug auf Kontrollen an sie delegiert sind.
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bauwesen hat das Amt für den Arbeitsmarkt, Abteilung Arbeitsmarkt dem Baustelleninspektorat Freiburg einen Leistungsauftrag erteilt.
Das Amt für Umwelt hat durch „bauenfreiburg“ – Abfallbewirtschaftung die Kontrollaufgaben in den Bereichen der Abfallbewirtschaftung, der Wasser-, Boden- und Luft-verschmutzung an das Baustelleninspektorat delegiert.
Links zu diesen Institutionen
Die Paritätischen Berufskommissionen
Um die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge zu prüfen, haben das Bauhauptgewerbe , das Baunebengewerbe, die Gebäudetechnikbranche, die Branche der Elektro und Telekommunikation, die Metallbranche und die Reinigungsbranche jeweils ein Leistungsmandat vereinbart. Diese gelten sowohl für ausländische als auch für Schweizer Unternehmungen.